White & Case
  Außenwerbung

White & Case berät Kommunen und kommunale Betriebe bei der Ausschreibung von Konzessionen für Außenwerbung auf öffentlichem Grund in allen Rechtsfragen, insbesondere zum Vergabe-, öffentlichem Recht, Kartell- und Zivilrecht.

Außenwerbung ist eine lukrative Einnahmequelle für Kommunen und kommunale Verkehrsbetriebe. Dieser Umstand ist spätestens seit der von White & Case rechtlich betreuten Ausschreibung der Konzessionen in Hamburg in den Blick der Öffentlichkeit geraten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind jedoch teilweise unklar und die Verfahren weisen eine Vielzahl von rechtlichen Schwierigkeiten auf. White & Case hat durch die rechtliche Begleitung wesentlicher Vergabeverfahren und Rechtsstreitigkeiten auf Seiten der Kommunen in Deutschland (neben Hamburg z. B. Bremen und Wiesbaden) die erforderliche Expertise, um alle betroffenen Rechtsgebiete abzudecken. Diese sind:

  • Vergaberecht 
  • Öffentliches Straßen- und Baurecht 
  • Kartellrecht 
  • Gewerblicher Rechtsschutz 
  • Zivilrecht, öffentliches Vertragsrecht 
  • Vertretung vor Zivil- und Verwaltungsgerichten sowie vor Vergabekammern.

Hinsichtlich der wirtschaftlichen Fragen zu solchen Ausschreibungen und Verfahren (insbesondere Marktumfeld, Erstellung von Werbekonzepten, mögliche Einnahmen durch verbesserte Infrastruktur für Werbeträger, Überprüfung und Berechnung von Entgelten) vertrauen wir auf die Kompetenz der in wirtschaftlichen Fragen der Außenwerbung führenden Beratung durch die GESTOCON GmbH & Co. KG (www.gestocon.de). Aufgrund gemeinsamer Betreuung von Vergabeverfahren und anderer die Außenwerbung betreffende Anfragen arbeiten wir mit GESTOCON eng zusammen und können bei Bedarf zusammen mit dieser alle rechtlichen und kommerziellen Fragen wie „aus einer Hand“ abdecken.

Ihre Ansprechpartner

Vergabe- und Verfahrensrecht sowie Öffentliches Recht

Kartellrecht

Vertragsrecht