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Nach EU-Recht gelten für staatliche Beihilfen an Unternehmen strenge Vorschriften. Für Fördermittelempfänger birgt das Beihilfenrecht vielfältige Fragen.
White & Case bietet in wirtschaftlich wie rechtlich komplexen Beihilfefällen eine fachlich fundierte Beratung auf allen Ebenen. Unsere Anwälte beraten zu Fragen der Projektförderung ebenso wie bei der Inanspruchnahme von Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen. Wir verhandeln mit nationalen Behörden und begleiten die Notifizierung bei der Europäischen Kommission. Zudem beraten wir präventiv bei der Gestaltung beihilfenrechtlich sensibler Transaktionen und prüfen die entsprechenden Risiken bei Unternehmenskäufen. Wir unterstützen Unternehmen, ihre Position im Wettbewerb zu wahren, prüfen Rückforderungsansprüche und beraten zu Handlungsmöglichkeiten gegenüber Wettbewerbern.
Privatunternehmen und die öffentliche Hand vertrauen gleichermaßen auf unsere internationale Aufstellung. Und sie schätzen unsere langjährige Erfahrung, die wir in einer Vielzahl von Verfahren und Branchen erworben haben.
Tätigkeitsspektrum
- Fördermittelanträge
- Projektstrukturierung
- Notifizierung
- Rückforderungen
- Rechtsschutz von Wettbewerbern
- Rechtsgutachten/Legal Opinions
- Unternehmenstransaktionen
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