Expertise
Dr. Justus Herrlinger berät Unternehmen in allen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts.
Schwerpunkte bilden dabei insbesondere Kartellverfahren, die deutsche und europäische Fusionskontrolle und die Ausgestaltung von Kooperationen und Umstrukturierungen. Darüber hinaus ist Dr. Justus Herrlinger in Fällen des Vorwurfs von Marktmacht und ihres Missbrauchs tätig. Dabei vertritt er Mandanten vor dem Bundeskartellamt, der Europäischen Kommission und vor den Gerichten. Besondere Expertise hat Dr. Justus Herrlinger in den Wirtschaftsbereichen regulierte Industrien öffentliche Unternehmen, Lebensmittelhandel, medizinische Produkte, Maschinenbau, Verkehr und Medien erworben.
Dr. Justus Herrlinger hat jeweils mehrere Monate in den Büros von White & Case in Brüssel und New York gearbeitet.
ZulassungenRechtsanwalt, 2004
AusbildungOberlandesgericht Rostock, 2. Juristisches Staatsexamen, 2003 Universität München, Dr. jur., summa cum laude, 2002 Ludwig-Maximilians-Universität München, 1. Juristisches Staatsexamen, 2000
MitgliedschaftenStudienvereinigung Kartellrecht
Auszeichnungen
Häufig empfohlener Anwalt: Kartellrecht, JUVE 2011/2012
Ausgewählte PublikationenHerrlinger, Justus: Der "relative" Unternehmensbegriff – Öffentliche Unternehmen und die Aufsicht der Kartellbehörden. In: Publicus, Heft 3, 2012, S. 23-25 Scharf, Jan; Herrlinger, Justus; Munz, Martin; Dierkes, Jan-Michael: Außenwerberechtsverträge und das Problem der Laufzeitverlängerung. In: der gemeindehaushalt, Heft 9, 2011, S. 203-205 Herrlinger, Justus; Ruppelt, Hans-Jürgen: Die Anwendung der Fusionskontrolle im ÖPNV – Die Auswirkungen der Verordnung (EG) 1370/2007 zum öffentlichen Personenverkehr. In: WuW, Heft 2, 2009, S. 155-179 Herrlinger, Justus: BGH erweitert gerichtliche Überprüfungsmöglichkeiten der Parteien eines nach Untersagung aufgegebenen Zusammenschlusses – in noch nicht absehbarem Umfang, Kommentar zu: BGH, Urteil vom 25.09.2007 – KVR 30/06 (Springer/ProSieben). In: BB 2008, S. 749 ff. Herrlinger, Justus: OLG Düsseldorf erklärt Schadensersatzklage gegen Kartellmitglied für zulässig (CDC – Cartel Damage Claims) (The Higher Regional Court of Düsseldorf declares admissible a claim for damages against cartel member). In: e-Competitions Bulletin (Institute of Competition Law), 14.05.2008
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Sprachen
Deutsch Englisch
StaatsbürgerschaftDeutsch
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