|
Expertise Klaus Sturm berät Unternehmen umfassend in allen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Schwerpunkt seiner Beratertätigkeit liegt im Bereich der Restrukturierung von Unternehmen. Die Beratung umfasst hierbei alle kollektivrechtlich auftretenden Fragen zu Interessensausgleich, Sozialplan, Einigungsstelle oder Mitbestimmungsgesetzen. Klaus Sturm vertritt dabei regelmäßig die Arbeitgeberseite als Beisitzer in Einigungsstellen, in betriebsverfassungsrechtliche Beschlußverfahren sowie in damit zusammenhängenden Massenkündigungsverfahren bis hin zum Bundesarbeitsgericht.
Im Rahmen von Insolvenzverfahren berät und vertritt er regelmäßig Insolenzverwalter gerichtlich und außergerichtlich, insbesondere in Kündigungsschutzverfahren sowie in Verhandlungen mit Betriebsräten. Weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit von Klaus Sturm ist die arbeitsrechtliche Begleitung von M&A-Transaktionen.
Zulassungen Fachanwalt für Arbeitsrecht, 1996 Rechtsanwalt, 1993
Ausbildung Kammergericht Berlin, 2. Juristisches Staatsexamen, 1993 Freie Universität Berlin, 1. Juristisches Staatsexamen, 1990
Mitgliedschaften Berliner Anwaltsverein
Publikationen Sturm, Klaus: Mobbingvorwürfen richtig begegnen. In: Personal-Magazin, Nr. 2, 2004, S. 38
Sprachen Deutsch, Englisch
Staatsbürgerschaft Deutsch
|