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Expertise Marco Buschmann berät deutsche und internationale Mandanten auf den Gebieten der Restrukturierung sowie der Projektfinanzierung.
Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung sowohl von Unternehmen in Turnaround-Situationen als auch von Investoren mit Turnaround-Strategie gesellschafts-, konzern- und insolvenzrechtlich. Auf dem Gebiet der Projektfinanzierung berät er Banken und Sponsoren insbesondere bei der Erstellung von Kredit- und Sicherheitenverträgen.
Marco Buschmann ist seit 2007 bei White & Case tätig.
Zulassungen Rechtsanwalt, 2007
Ausbildung Oberlandesgericht Hamm, 2. Juristisches Staatsexamen, 2007 Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn, 1. Juristisches Staatsexamen, 2004
Publikationen Buschmann, Marco: Finanzplankredit und MoMiG. In: NZG 2009, S. 91-93 Buschmann, Marco: Keine unangemessene Benachteiligung durch Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung bei veräußerbaren Darlehen. In: BKR 2008, S. 415-417 Buschmann, Marco; Reuter, Alexander Reuter: Sanierungsverhandlungen mit Krediterwerbern: Strategien "alternativer Investoren" auf dem rechtlichen Prüfstand. In: ZIP 2008, S. 1003-1011
Sprachen Deutsch, Englisch
Staatsbürgerschaft Deutsch
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