White & Case
  Dr. Michael Müller
Counsel
Frankfurt

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E:
Expertise
Dr. Michael Müller berät umfassend auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts und verfügt über breit gefächerte Erfahrung in der Betreuung von Handelsunternehmen, industriell tätiger Gesellschaften sowie von Banken.

Besondere Schwerpunkte seiner Beratertätigkeit bilden grenzüberschreitende Aspekte, Compliance-Themen, Mergers & Acquisition sowie Mandate mit leasing- und transportrechtlichem Hintergrund.

Dr. Michael Müller arbeitete für mehr als drei Jahre in Russland und verfügt über substanzielle Kenntnisse im russischen Recht und große Erfahrung bei der Errichtung von Joint Ventures in Russland und beim Erwerb von Beteiligungen an russischen Gesellschaften.

Zulassungen
Rechtsanwalt, 1993

Ausbildung
Humboldt-Universität Berlin, Dr. jur., 2004
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2. Juristisches Staatsexamen, 1993
Universität Bonn, 1. Juristisches Staatsexamen, 1990

Ausgewählte Publikationen

Müller, Michael: Russisches Devisenrecht. Berlin, 2005 
Müller, Michael: Neues russisches Devisenrecht in der Praxis. In: WiRO, Nr. 7, 2006, S. 193 ff. (Teil 1); Nr. 8, 2006, S. 230 ff. (Teil 2)
Müller, Michael: EuGH zur Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Ablehnung der Eintragung einer grenzüberschreitenden Verschmelzung. In: Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft für Internationalen Rechtsverkehr im Deutschen AnwaltVerein 2006, Nr. 2, S. 87 f.

Alle Publikationen finden Sie hier.

Sprachen
Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch

Staatsbürgerschaft
Deutsch