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Expertise Dr. Matthias Stupp berät umfassend auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts einschließlich M&A sowie des Bankrechts.
Sein Schwerpunkt liegt in der Beratung von nicht börsennotierten Unternehmen (AG, GmbH, GmbH & Co. KG und GbR inklusive Beratung zu offenen und geschlossenen Fonds), Banken sowie Projektentwicklern und Joint Venture-Gesellschaften. Seine Tätigkeit umfasst neben (grenzüberschreitenden) Transaktionen die Restrukturierung von Unternehmen und ihre Finanzierung, insbesondere die Besicherung von Finanzierungen.
Vor seinem Wechsel zu White & Case im Juni 2004 war Dr. Matthias Stupp mehrere Jahre im Bereich M&A bei einer anderen führenden internationalen Sozietät in Düsseldorf tätig.
Zulassungen Rechtsanwalt, 2002
Ausbildung Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 2. Juristisches Staatsexamen, 2002 Universität Hamburg, Dr. jur., 2001 Ruhr-Universität Bochum, 1. Juristisches Staatsexamen, 1997
Mitgliedschaften Deutscher Anwaltverein
Publikationen Stupp, Matthias: Hybride Finanzierungsformen und Nachschusspflicht als Rettungsanker für Fonds-KGs?, DB 2010, S. 489-495 Stupp, Matthias: Aktuelle Rechtsprobleme bei der Verpfändung von Aktien zur Kreditbesicherung. In: DB, Nr. 12, 2006, S. 655 Stupp, Matthias: Anforderungen an die Vinkulierungsklausel bei Namensaktien. In: NZG 2005, S. 205 Stupp, Matthias; Schorlemer, Benedikt von: Kapitalerhöhung zu Sanierungszwecken. In: NZI 2003, S. 345 Stupp, Matthias: GmbH-Recht im Nationalsozialismus: Anschauungen des Nationalsozialismus zur Haftungsbeschränkung, juristischen Person, Kapitalgesellschaft und Treupflicht. Untersuchungen zum Referentenentwurf 1939 zu einem neuen GmbH-Gesetz. Dissertation, Berlin, 2002
Sprachen Deutsch, Englisch
Staatsbürgerschaft Deutsch
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