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Private Enforcement – die Durchsetzung von Kartellrecht durch Privatpersonen im Wege von Schadensersatzklagen – soll nach dem erklärten Willen der Europäischen Kommission an Bedeutung zunehmen. Bereits 2005 hat der deutsche Gesetzgeber rechtskräftige Bußgeldentscheidungen von Kartellbehörden für Zivilgerichte in Schadensersatzprozessen bindend erklärt. Weitere, EU-rechtlich motivierte Rechtsänderungen in Deutschland sind absehbar.
Vor diesem Hintergrund hat White & Case eine Task Force Private Enforcement eingerichtet. Unser Team erfahrener Prozessanwälte und Kartellrechtler betreut Mandanten umfassend in allen Fragen der Prozessführung im Zusammenhang mit Kartellrecht.
Eine frühzeitige umfassende rechtliche Beratung von Unternehmen, die von Kartellverfahren betroffen sind, ist insbesondere vor dem Hintergrund drohender Schadensersatzklagen dringend empfohlen. Das gleiche gilt für die Durchsetzung von Ansprüchen kartellgeschädigter Unternehmen. Unser weltweites Netzwerk erlaubt uns, unsere Mandanten nicht nur in Europa, sondern weltweit – insbesondere auch in den USA – in Schadensersatzprozessen zu vertreten und dabei auch Probleme strategisch zu lösen, die sich durch die Anwendbarkeit verschiedener Rechtsordnungen und die Beteiligung verschiedener Kartellbehörden ergeben.
Unser Beratungsspektrum
- Verteidigung in Schadensersatzprozessen: Regelmäßig schließen sich neuerdings auch in Europa zivilrechtliche Schadensersatzklagen von Kartellgeschädigten an behördliche Kartellverfahren an. Wir verteidigen Unternehmen sowohl in behördlichen Bußgeld- und daran anschließenden gerichtlichen Verfahren als auch in zivilgerichtlichen Schadensersatzprozessen. Unser globaler Beratungsansatz und die im weltweiten Netzwerk verfügbaren Ressourcen ermöglichen uns – sofern erforderlich – auch eine effektive Vertretung in parallel laufenden US-amerikanischen Sammelklagen sowie in einer Vielzahl weiterer Rechtsordnungen.
- Geltendmachung von Schadensersatz: Mandanten, die als Abnehmer von Kartellanten Schäden erlitten haben, vertreten wir in bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber Kartellanten. U.a. koordinieren wir die Zusammenarbeit mehrerer Anspruchsteller und unterstützen bei der Beweisbeschaffung und -aufarbeitung, sowohl hinsichtlich des Verstoßes als auch hinsichtlich der Schäden.
Ihre Ansprechpartner im Bereich Private Enforcement
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