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Das Vergaberecht ist geprägt durch EU-Richtlinien. Es beeinflusst nicht nur die staatliche Beschaffungspraxis, sondern berührt verstärkt auch die Marketing- und Akquisitionsstrategie von Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben.
White & Case ist für öffentliche Auftraggeber und Bieter gleichermaßen ein kompetenter Partner. Wir haben in den letzten Jahren eine ausgezeichnete Expertise im Vergaberecht erworben. Auftraggeber unterstützen wir bei der rechtssicheren Gestaltung des Vergabeverfahrens. Bieter begleiten wir auf ihrem Weg zu einem gelungenen Vertragsabschluss. Dabei deckt unsere Vergaberechtspraxis ein breites Spektrum ab: Abfallwirtschaft, Hochbau, Energie und Infrastruktur sowie Privatisierung, PPP und Outsourcing sowie weitere umfangreiche Beschaffungs- und Veräußerungsvorgänge einschließlich Dienstleistungskonzessionen. In Nachprüfungsverfahren haben wir zahlreiche Mandanten erfolgreich vor den Vergabekammern und Oberlandesgerichten vertreten.
Zu unseren Mandanten zählen Auftraggeber von der kommunalen bis zur Bundesebene sowie private Unternehmen und Investoren.
Tätigkeitsspektrum
- Durchführung von Vergabeverfahren nach VOB/A, VOL/A und VOF
- Begleitung von Bietern bei der Akquisition öffentlicher Aufträge
- Nachprüfungsverfahren
- PPP und Privatisierungen
- Vergaberechtliche Gutachten und Studien
- Inhouse-Schulungen

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