Bank Finance Newsalert August 2011
5. August 2011
Thomas Flatten
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Neue BGH-Rechtsprechung zur Zwangsvollstreckung aus Grundschuld-Unterwerfungserklärungen
Mit Beschluss vom 29. Juni 2011 hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut Stellung genommen zur Zwangsvollstreckung aus Grundschuld-Unterwerfungserklärungen.
Mit seiner neuen Entscheidung hat der VII. Zivilsenat des BGH die Nachweispflichten hinsichtlich der Umschreibung von Vollstreckungsklauseln gegenüber dem Urteil des XI. Zivilsenats des BGH vom 30. März 2010 (Az.: XI ZR 200/09) verringert. Seit dem Urteil aus 2010 konnte ein Zessionar nur dann eine Umschreibung der Vollstreckungsklausel erreichen, wenn er zuvor der ursprünglichen Sicherungsvereinbarung in öffentlicher Form beigetreten ist und dem Notar diesen Beitritt nachgewiesen hat (siehe dazu Newsflash Real Estate Finance Juni 2010). Nach der neuen Entscheidung ist ein solcher Nachweis entbehrlich.
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