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Compliance Alert Juni 2010

29. Juni 2010
Michael Müller

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Die Compliance-Officer rücken immer mehr in den Fokus der Gesetzgebung und Rechtsprechung. Am 7. Juni 2010 hat nunmehr die BaFin das lang erwartete Rundschreiben zu „Mindestanforderungen an Compliance und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. WpHG (MaComp)“ veröffentlicht; am 18. Februar 2010 urteilte das ArbG Berlin über die (Un-)Rechtmäßigkeit der Kündigung einer Compliance-Mitarbeiterin der Deutschen Bahn AG wegen von ihr im Rahmen des „Datenausspähungsskandals“ veranlasster Überwachungsmaßnahmen und Datenabgleichen. Mit den MaComp und dem – allerdings noch nicht rechtskräftigen – Urteil des ArbG Berlin wird der rechtliche Rahmen, in dem sich Compliance-Beauftragte und deren Mitarbeiter bewegen, weiter konturiert. Einzelheiten hierzu finden Sie in diesem Alert.