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Restrukturierung und Insolvenz Newsalert Juni 2011

3. Juni 2011
Biner Bähr, Andreas Kleinschmidt, Leïla M. Röder, Tom Oliver Schorling, Christoph Schulte-Kaubrügger, Sven-Holger Undritz

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Das neue Recht der Unternehmensrestrukturierung – It's Time for Change!

Mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), das nunmehr in der Fassung des Regierungsentwurfs vorliegt, ist die erste von insgesamt drei Stufen der Reform des Insolvenzrechts schon (fast) erklommen. Kernanliegen des ESUG ist es, die frühzeitige Sanierung von Unternehmen zu erleichtern und so zu einer neuen Sanierungskultur in Deutschland beizutragen. Auf den nächsten Stufen zwei und drei wird sich die Bundesregierung der Verbraucherinsolvenz sowie dem Konzerninsolvenzrecht und dem Berufsrecht des Insolvenzverwalters zuwenden. Die Reform des Insolvenzrechts gehört derzeit nach Aussagen der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zu den wichtigsten Reformprojekten im Wirtschaftsrecht.

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