White & Case
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White & Case erwirkt Grundsatzentscheidungen zur Anlegerentscheidung im Fall Phoenix

Berlin, 26. Januar 2011 ... Die internationale Anwaltssozietät White & Case LLP hat für die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) Grundsatzentschei­dungen zur Anlegerentschädigung im Fall der Phoenix Kapitaldienst GmbH erwirkt. Mit seinen gestern verkündeten Urteilen in vier Musterprozessen entschied das Berliner Kammer­gericht (KG), dass die Praxis der EdW im Fall Phoenix nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) in grundlegenden Punkten rechtmäßig ist.

Phoenix ist der größte Entschädigungsfall seit Errichtung des gesetzlichen Anleger­ent­schä­digungs­systems. Er betrifft einen der größten Betrugsfälle der deutschen Wirtschafts­ge­schichte mit mehr als 29.000 geschädigten Anlegern. Der Phoenix-Insolvenzverwalter konnte umfangreiche Gelder sicherstellen, an denen die Anleger unter Umständen Aus­sonderungs­rechte haben. Die EdW führt deshalb ein Teilentschädigungsverfahren durch, das im Frühjahr 2011 abgeschlossen sein wird.

Die Entscheidungen des KG haben Präzedenzwirkung für aktuell rund 500 Parallelverfahren bei Berliner Gerichten. Das KG entschied, dass die Anleger keinen Anspruch auf vorzeitige Entscheidung der EdW außerhalb des Teilentschädigungsverfahrens haben. Außerdem hat das KG Ansprüche auf weitergehende Entschädigung abgelehnt, soweit den Anlegern Aus­sonderungsrechte zustehen können. Lediglich in Höhe der von Phoenix berechneten Be­stands­provisionen hat das Gericht den Anlegern einen Anspruch zugesprochen. Insoweit folgte das KG einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. November 2010.
„Die Entscheidungen haben grundlegende Bedeutung für die Praxis der Anlegerentschä­digung in Deutschland. Sie werden hoffentlich dazu beitragen, weitere unnötige Klagen zu vermeiden und den raschen Fortgang des Entschädigungsverfahrens zu erleichtern“, kom­mentiert Dr. Henning Berger.

Die EdW wurde in den Verfahren vor dem Kammergericht von den Berliner Rechtsanwälten Dr. Henning Berger (Partner), Dr. Katrin Rübsamen (Local Partner) sowie Julia Neumann (Associate) vertreten. White & Case berät die EdW bereits seit vielen Jahren in rechtlichen Fragen der Finanzierung und Anlegerentschädigung.

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